|
Frage: Kann ich die Lehrgangskosten steuerlich geltend machen? Antwort: Ja, selbstverständlich werden die Lehrgangskosten vom zu versteuernden Gewinn abgezogen. Außerdem lassen sich die Lehrgangskosten als Weiterbildung steuerlich absetzen, wenn Sie aus einem artverwandten Beruf stammen. z.B. Krankenschwester/Pfleger, Altenpfleger/in, Masseur/in, Arzthelfer/in)
|